Beschädigungen der Sendung
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Das ist handelsüblich und bedeutet, dass Ansprüche wegen Beschädigung gegen den Frachtführer (DPD) nur vom Empfänger gestellt werden können.
Bitte prüfen Sie vor Annahme der Lieferung, ob diese hinsichtlich der Paketanzahl vollständig und äußerlich unbeschädigt ist. Beanstandungen müssen sofort auf dem Übernahmebeleg, der für die Spedition bestimmt ist, quittiert werden, da die Transportunternehmen sonst keinen Schadensersatz leisten. Damit wir uns um Entschädigung bzw. Ersatzlieferung kümmern können, verlangen Sie vom Anlieferer sofort eine Tatbestandsaufnahme und von uns eine vorbereitete Abtretungserklärung. Diese Meldung muss uns innerhalb von 3 Tagen erreichen, damit unsere Versicherung für den Schaden eintritt.